Vor den thronenden König als Richter kommt ein Mann, der ein Pferd am Zügel führt. Im Zusammenhang mit der Bezugnahme des Titels auf das edictum aedilium curulium (Dig. 21,1) ergibt sich die Bildinterpretation im Sinne einer Aufklärung über die Sachmängelhaftung beim Kauf eines Pferdes. Das Führen am Zügel deutet die rechtliche Beziehung zwischen Person und Tier an. Die Illustration ist als eine Art Korrektur des Textes zu verstehen, da das betreffende Buch nur über die Sachmängelhaftung beim Sklavenkauf handelt, der um diese Zeit in Oberitalien keine Rolle mehr spielte (Christentum).
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.110
Ist Teil von:
http://gams.uni-graz.at/rehi
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
Rechte:
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Quelle:
Buchmalerei: Corpus iuris civilis, Digesten XXI,1, Bologna