Der König als Lehensherr sitzt auf einem einstufig erhöhten Kastenthron und vergibt die Lehen. Mit der rechten Hand benützt er als Investitursymbol ein Szepter ("Szepterlehen"), um Bischof und Äbtissin zu belehnen. Mit der linken Hand setzt er weltliche Lehensherrn (im grünen Mantel mit der typischen Reifkrone) mittels Fahnen ein. Damit wird dem Wormser Konkordat von 1122 formal Rechnung getragen. Die Tatsache, dass die kirchlichen Lehensempfänger auf der ersten Thronstufe, die weltlichen zu ebener Erde stehen, dürfte wohl auf den kirchlichen Illustrator zurückzuführen sein.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.171
Ist Teil von:
http://gams.uni-graz.at/rehi
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
Rechte:
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Quelle:
Buchmalerei: Sachsenspiegel, Heidelberger Bilderhandschrift, Landrecht III,60,1 Satz 1, um 1300