Salomo, als Richter mit dem Stab in der rechten Hand, verkündet Moses als Vertreter des Beklagten (Christus) und Belial (dem Vertreter der Hölle)als Kläger das Urteil. Belial ist damit nicht einverstanden und erhebt seine Hände. Diese Gebärde ist noch der mittelalterlichen Tradition verhaftet, sie bedeutet soviel wie Beschwerde, vielleicht sogar konkret "Beschwerde vor Gericht"; die Heidelberger Bilderhandschrift zum Sachsenspiegel (Ldr II,64 1-3) sieht für die Frau, die vor Gericht eine Notzuchtklage erhebt, neben zerrauften Haaren und zerrissenen Kleidern auch diese Gebärde vor. In der allgemeinen Bildsprache figuriert sie als Klage- beziehungsweise Trauergebärde. Hier könnte die Gebärde von Belial durchaus im Sinne der Geltendmachung eines Rechtsmittels gedeutet werden. Ein bildinterner Text (hier nicht sichtbar) gibt auch eine entsprechende Erläuterung zum Bild: "Salomon gibt des urteil und Belial beklagt sich das mit ruffender stymme."
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.152
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Rechtsikonographische Datenbank
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Quelle:
Holzschnitt (koloriert): Belial zu teutsch, Straßburg 1508