Vor dem König als Richter, der hier ausnahmsweise und verfahrenswidrig zu stehen scheint, bringt ein Jurist für die neben ihm stehende Partei eine Eigentumsklage gegen den Mann mit Hut ein; beide weisen auf ihn (die Hand mit den drei Fingern ergibt sich durch einen Handschuh, kein Fehler des Illustrators). Es geht dabei um eine gestohlene Sache. Der Beklagte weist aus dem Bild hinaus auf einen Vormann, von dem er die Sache bekommen hat und der nun für ihn in den Prozeß einzutreten hat. Es handelt sich hier um die Geltendmachung der rechtlichen beziehungsweise prozessualen Defensionspflicht dessen, der etwas veräußert hat.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.134
Ist Teil von:
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Quelle:
Buchmalerei: Corpus iuris civilis, Institutionen IV,1,3, Bologna