Die Anfechtung einer Freilassung wegen mangelnder Causa zeigt zwischen dem sitzenden Richter links und der einen Partei, einer Frau mit einem Kind (rechts), einen Juristen und dahinter, von ihm verdeckt, den Kläger. Der Jurist vertritt die Frau, denn das Kind bzw. der freigelassene Sklave weist auf ihn und er selbst stellt mit einer angedeuteten Zeigefingergestik die Verbindung zur beklagten Freilasserin her. Sie weist ihrerseits mit der rechten Hand über den Bildrand hinaus und bezieht sich damit auf eine in der Vergangenheit schon erfolgte Freilassung, deren Rechtsgrund nunmehr umstritten erscheint. Der Kläger ist vom Künstler doppelköpfig konzipiert worden, vermutlich um die prozessuale Wechselbeziehung zwischen Richter und Beklagtem augenscheinlich zu machen.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.131
Ist Teil von:
http://gams.uni-graz.at/rehi
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
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Quelle:
Buchmalerei: Corpus iuris civils, Digestum novum XXXX,1, Bologna