Vor dem Lehensherrn, kenntlich durch (grünen) Mantel und einfache Reifkrone, steht ein Bauer mit den für den Sachsenspiegel charakteristischen groben Gesichtszügen. Er wird, als Ausnahme von der Regel, daß Personen seines Standes keine Lehen empfangen können, vom Lehensherrn mit dem Kommendationsgestus in das persönliche Schutzverhältnis aufgenommen, das die Grundlage der Belehnung mit dem Gut bildet (sie wird in der Regel mit Hilfe eines Astes, eines Halmes oder auch einer Fahne wiedergegeben). Im Hintergrund das Kind des Bauern, das mit der Hand an der Wange bedauernd den Mangel seines Erbrechtes an diesem Lehen unterstreicht. Dahingestellt muß bleiben, ob der rechte Fuß des Lehensherrn auf dem linken Fuß des Bauern wirklich ein Gewaltverhältnis andeuten soll, oder ob dies nur ein zeichentechnischer Zufall ist. Tatsache ist, daß die "Fußsteigung" Gewaltverhältnisse ausdrückt
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.158
Ist Teil von:
http://gams.uni-graz.at/rehi
Digitales Objekt - Webseite:
http://gams.uni-graz.at/o:rehi.5179
Digitales Objekt - Thumbnail:
http://gams.uni-graz.at/o:rehi.5179/IMAGE
Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
Rechte:
Resource licensed under Creative Commons BY-NC-SA 4.0