Ein wegen Flucht und Bücherdiebstahls angeklagter Sklave kniet vor dem Richter. Das Knien ist nicht so sehr als Position des Angeklagten, sondern eher als Ausdruck der sozialen Unterordnung des Sklaven zu verstehen. Der Gerichtsdiener ist durch den Buchstaben P (= pedaneus) auf der Mütze und durch die Keule als eine Art Amtszeichen gekennzeichnet. Die Profildarstellung, besonders des Sklaven, aber auch des Gerichtsdieners, ist ebenfalls ein Hinweis auf niederen sozialen Stand. Der Vertreter des Bestohlenen und der sitzende Richter tragen die oberitalienische Juristenkleidung. Besonderes Charakteristikum ist die flache schwarze Kappe (Barett). Ob das vom Sklaven gehaltene Buch im Sinne der deutschrechtlichen Handhaft (= Beweis des auf frischer Tat/in flagranti Ertappten) aufgefaßt werden kann, ist sehr wahrscheinlich.Der Griff des Gerichtsdieners am Kopf des Sklaven wird wohl weniger als Vorführungsgeste, sondern eher als Schuldvorwurf zu werten sein.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.133
Ist Teil von:
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
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Quelle:
Buchmalerei: Corpus iuris civilis, Digesten XLVII,2,1