Vor dem König als Richter kniet ein Mädchen (offene Haare, Haarbänder) mit Bittgebärde. Neben ihr steht ihr Anwalt, der ebenfalls die Hände unter dem Umhang als Zeichen des Gnadengesuches erhoben hat. Zur linken Hand des Anwaltes, nur halb sichtbar, ein Mann, der eine ablehnende Geste vollführt. Mädchen und Rechtsbeistand begehren vom Richter eine Billigkeitsentscheidung, mit welcher die gesetzlich nicht gegründete Ablehnung der Vormundschaft des Mannes im Hintergrund akzeptiert und zugleich auch der neue Vormund, der hinter dem Mädchen steht und mit seiner rechten Hand als Zeichen des Schutzverhältnisses den Mantel ergreift, bestätigt werden soll. Der Richter entspricht diesem Ansuchen, indem er mit der rechten Hand auf den verweigernden Vormund und mit der linken auf das Mädchen weist. Hinter dem Richter der für die oberitalienische Rechtspflege typische juristische Berater, der mit seinem Ratschlag das Amtshaftungsrisiko des Richters reduzieren soll.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.126
Ist Teil von:
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
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Quelle:
Buchmalerei: Corpus iuris civilis, Digestum infortiatum 27,1, Bologna