Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abgehalten. Das um einen Tisch gruppierte Gericht besteht aus sechs Personen, unter denen der vorsitzende Richter nicht eindeutig auszumachen ist. Wenn man den identifizierbaren Schreiber (ganz rechts) ausklammert, dann könnte eventuell der ganz vorne am Tisch Sitzende, der besonders aufmerksam dem vom Gerichtsdiener und Helfern vorgeführten Übeltäter entgegenblickt, der Vorsitzende sein. Die Zahl Vier für die übrigen Beisitzer entspricht durchaus dörflichen Gewohnheiten. Daß es sich bei diesem Gericht um ein Hochgericht handelt, geht aus der Hintergrundszenerie mit Vierergalgen hervor. Die räumliche Einheit von Gericht und Richtstätte entspricht auch genau der zeitgenössischen unmittelbaren Aufeinanderfolge von Urteil und Vollstreckung. Auch das Kreuz am Weg zur Richtstätte entspricht den üblichen Gegebenheiten.
Verleger:
Institute of Austrian Legal History and European Law Developments, University
of Graz
Objekttyp:
Image
Objekttyp:
DigitalObject
Identifikationsnummer:
http://hdl.handle.net/11471/228.10.104
Ist Teil von:
http://gams.uni-graz.at/rehi
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Verbundene Objekte:
Rechtsikonographische Datenbank
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Quelle:
Holzschnitt: Georgica Curiosa, Wolf Helmhard Hohberg, 1682